Hier kannst du unsere aktuelle Wahlordnung durchlesen. Bei Fragen, wende dich einfach an uns :)
Zuletzt geändert durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.09.1999
Diese Wahlordnung gilt für alle Versammlungen der B.J. LesBiSchwule Jugendgruppe Wuppertal e.V., ihrer Gliederungen sowie ihrer Arbeitsgemeinschaften. Versammlungen können nur ergänzende Bestimmungen beschließen."
§ 2
Wahlen können nur stattfinden, wenn sie in der Tagesordnung angekündigt worden sind. Diese Tagesordnung ist den Mitgliedern mindestens eine Woche vorher auszuhändigen.
§ 3 - Allgemeine Grundsätze
§ 4 - Anfechtung der Wahlergebnisse
Anfechtungsberechtig sind:
Eine Wahlanfechtung ist binnen zwei Wochen nach Ablauf des Tages, an dem die Wahl stattfand, zulässig. Der Vorstand kann binnen dieser Frist auch ohne Antrag Neuwahlen anordnen. Eine Wahl kann nur angefochten werden, wenn der behauptete Mangel Einfluss auf das Ergebnis der Wahl gehabt haben kann. Die Anfechtungserklärung muss schriftlich in dreifacher Ausfertigung innerhalb von zwei Wochen beim Vorstand eingegangen sein. Sie muss die Anfechtungsgründe im Einzelnen nennen und die Beweise, insbesondere Zeugen bzw. Zeuginnen und Urkunden aufführen. Der Vorstand muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anfechtungserklärung über diese entscheiden. Lehnt der Vorstand den Antrag ab, so entscheidet eine dann einzuberufende Mitgliederversammlung über die Annahme des Anfechtungsantrags.
§ 5 - Verfahren bei Nichtigkeit von Wahlen
Der Vorstand muss Neuwahlen anordnen, wenn eine Wahl nicht satzungsgemäß durchgeführt worden ist, oder ein Antrag auf Nichtigkeitserklärung vorangegangener Wahlen angenommen wurde.